Projektschutz
Richtlinien
Für Ihre Projekte haben Kunden von ANTONICS die Möglichkeit, einen Projektschutz zu beantragen.
Dieser kann für fest definierte Projekte erteilt werden.
Unbedingt zu beachten ist:
Kundenschutzzusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch ANTONICS. Der erteilte Kundenschutz behält nur so lange seine Gültigkeit, wie ausschließlich Produkte oder Leistungen von Antonics angeboten werden.
Dieser Schutz kann nicht ausschließen, dass andere Händler oder Partner von ANTONICS bereits in einen Vorgang involviert sind und / oder bereits angeboten haben oder anbieten werden, da solche Tätigkeiten sich oft der Kenntnis von ANTONICS entziehen.
Schutzzusagen verlieren Ihre Wirkung nach Ablauf von sechs Monaten seit Erteilung, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eine andere Geltungsdauer vereinbart.
Nachstehend finden Sie den Antrag zum Projektschutz.
Bei Fragen zum Projektschutz wenden Sie sich bitte an:
Antonics GmbH
Ameisenweg 5 / Business Park
16727 Velten
Tel.: 03304 20130 0
Fax: 03304 25 43 48
E-Mail: vetrieb@antonics.de